Bis zum 30. Juni 2019

Liebe Gemeindeglieder,

noch bis zum 30. Juni läuft die Aktion „Aus 3 mach 4“ der Evangelischen Landeskirche Hannovers. Für alle Beiträge gibt sie für je 3 zugestiftete Euro 1 Euro dazu. Wenn Sie der Stiftung zum Beispiel 300 Euro überweisen und „Zustiftung“ auf dem Überweisungsträger vermerken, „bonifiziert“ die Landeskirche den Betrag mit 100 Euro.  So werden aus 300 Euro 400 Euro. Eine hervorragende Verzinsung von einmalig 33,3%. Sie werden weltweit momentan keine Bank mit derartigen Konditionen finden! Daher nochmal unsere herzliche Bitte, sich möglichst bis Mitte dieses Jahres mit einer Zustiftung in jeglicher Höhe für die Bethlehem-Stiftung einzusetzen. Zur Erinnerung: Die Bethlehem-Stiftung ist Ihre Investition in die Zukunft unserer Gemeinde. Sie wird sich für Ihre Kinder, Enkel und Urenkel auswirken. Denn das Vermögen der Stiftung bleibt dauerhaft erhalten. Ausschließlich die jeweiligen Erträge werden zur Finanzierung der Stiftungsziele verwendet, in unserem Fall bekanntermaßen für den Erhalt der Pfarrstelle, die Jugendarbeit (Philip Krieger) und verschiedene Renovierungsprojekte in der Gemeinde.

Vor einigen Wochen las ich In einem interessanten Flyer einer Stiftung in Verden: „Eine Stiftung macht die Kirchengemeinden selbstständiger und unabhängiger von den schwankenden Steuereinnahmen. Eine Stiftung stärkt das Gefühl der Gemeindemitglieder, verantwortlich für das Leben in der Gemeinde zu sein. Wer sich an einer Stiftung beteiligt, sieht die Früchte unmittelbar in seiner Gemeinde.“ Wohl wahr!

Auch kleine Beiträge sind ausdrücklich erwünscht und werden wertgeschätzt! Sie können der Stiftung in diesem Fall auch eine Spende zukommen lassen, die dann für aktuelle Projekte in der Gemeinde verwendet werden kann. Bei größeren Beträgen, bei denen nur die Erträge (Zinsen) verbraucht werden sollen, markieren Sie Ihre Überweisung bitte als „Zustiftung“. Sowohl Spenden als auch Zustiftungen werden steuerlich begünstigt! Wenn Sie im Leben vorgesorgt und eine Sicherheit für Ihr Alter erwirtschaftet haben, möchten Sie vielleicht später Gutes tun, wenn Sie Ihr Geld nicht mehr benötigen und keine Nachkommen haben. Dies ist möglich, wenn Sie die Bethlehem-Stiftung in Ihrem Testament bedenken. Kirchliche Stiftungen sind übrigens von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Daher kommen Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen in voller Höhe dem gemeinnützigen Zweck zugute.

Sie merken schon: Ich werbe ausdrücklich um Ihre Unterstützung. Dies meint aber viel mehr als nur einen Scheck. Ulf Compart schrieb im Dezember 2017 in der Evangelischen Zeitung: „Ehrenamtsarbeit, unentgeltliche Dienstleistungen, das Netzwerken und weitere Kontakte, ein politisches Engagement, die Empathie und die emotionale Begleitung sind wesentlich mehr wert als nur eine finanzielle Gabe.“

Lassen Sie uns in diesem Sinne froh und optimistisch das Jahr 2019 angehen und im Sommer das 10jährige Jubiläum unserer Bethlehem-Stiftung feiern.

Ihr
Dr. Martin van der Ven